Mitgliedsvereinbarung
Mitgliedsvereinbarung der Interessengemeinschaft Niedersächsischer Bäder (IGNB)
Stand 20.04.2026
1. Grundverständnis
Die Interessengemeinschaft Niedersächsischer Bäder (IGNB) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Betreibern von Schwimmbädern in Niedersachsen.
Sie ist kein Verein und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Insbesondere wird keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) begründert. Die IGNB begründet weder ein gemeinsames Vermögen noch rechtsverbindliche Verpflichtungen der Mitglieder untereinander.
Die IGNB tritt nach außen unter dem Namen „Interessengemeinschaft Niedersächsischer Bäder (IGNB)“ auf.
2. Ziel der Gemeinschaft
Ziel der IGNB ist die Bündelung der fachlichen Expertise von Badbetreibern sowie die gemeinsame Vertretung ihrer Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit auf Landesebene.
3. Mitgliedschaft
Mitglied können werden:
- kommunale Schwimmbadbetreiber in Niedersachsen
- Schwimmbadbetreiber des Landes Niedersachsen
Über die Aufnahme von privaten Schwimmbädern sowie externen Partnern (z. B. Förderern) entscheidet die Steuerungsrunde mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft ist:
- freiwillig
- kostenfrei
- jederzeit ohne Angabe von Gründen kündbar
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in die IGNB erfolgt auf Antrag über die Website.
Der Antrag soll Angaben zum Antragsteller sowie zur Art des betriebenen Schwimmbades enthalten.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Steuerungsrunde nach pflichtgemäßem Ermessen mit einfacher Mehrheit.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller in Textform mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der Aufnahmebestätigung durch die Steuerungsrunde.
4. Ansprechpartner
Jedes Mitglied benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
Die Ansprechperson ist zentrale Kontaktstelle für die IGNB und stellt die Kommunikation sowie die Erreichbarkeit sicher.
Änderungen sind der IGNB zeitnah mitzuteilen.
5. Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Mitglieder verpflichten sich zu einem fairen, offenen und respektvollen Umgang miteinander.
Die Zusammenarbeit erfolgt:
- transparent
- kooperativ
- im gemeinsamen Interesse der Bäderlandschaft in Niedersachsen
6. Organisation und Steuerung
Die IGNB wird durch eine Steuerungsrunde geleitet.
- Die Steuerungsrunde besteht aus 6 Personen
- Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre
- Kandidaten werden aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagen
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der IGNB.
Externe sowie Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Unabhängig von Größe oder Struktur verfügt jedes ordentliche Mitglied über genau eine Stimme.
Die Wahl erfolgt im Rahmen einer virtuellen oder präsenten Mitgliederversammlung und bedarf einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Steuerungsrunde wählt aus ihren Reihen:
- einen Sprecher
- einen stellvertretenden Sprecher
Der Sprecher und der stellvertretende Sprecher vertreten die IGNB nach außen in organisatorischer und kommunikativer Hinsicht.
Eine rechtsgeschäftliche Vertretung oder Verpflichtung der Mitglieder ist damit nicht verbunden.
7. Aufgaben der Steuerungsrunde
Die Steuerungsrunde ist insbesondere zuständig für:
- strategische und inhaltliche Weiterentwicklung der IGNB
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Ausschluss von Mitgliedern bei groben Pflichtverletzungen
- Organisation von Treffen und Abstimmungen
8. Antragstellung der Mitglieder
Jedes ordentliche Mitglied ist berechtigt, Anträge an die IGNB zu stellen.
Anträge sind grundsätzlich in Textform (z. B. per E-Mail) an die Steuerungsrunde zu richten.
Anträge für die Mitgliederversammlung sollen mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin eingereicht werden.
Später eingehende Anträge können berücksichtigt werden, sofern die Steuerungsrunde oder die Mitgliederversammlung deren Dringlichkeit anerkennt.
Die Steuerungsrunde ist verpflichtet, fristgerecht eingegangene Anträge auf die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung zu setzen.
Über Anträge wird im Rahmen der jeweiligen Sitzung abgestimmt.
9. Treffen und Abstimmungen
- Treffen und Entscheidungen sowie Abstimmungen können virtuell, hybrid oder in Präsenz stattfinden
- Die IGNB trifft sich mindestens einmal jährlich
- Abstimmungen erfolgen offen
- Entscheidungen und Abstimmungen der Steuerungsrunde bedürfen einer 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Stimmabgabe kann in Präsenz, virtuell oder bei Bedarf auch fernmündlich erfolgen.
10. Öffentlichkeitsdarstellung
Die Mitglieder erklären sich damit einverstanden, dass der Name des Schwimmbades sowie das bereitgestellte Logo im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der IGNB verwendet werden.
Dies umfasst insbesondere die Darstellung:
- auf der Website
- in Präsentationen
- in Veröffentlichungen sowie in den Social-Media-Kanälen der IGNB
Die Veröffentlichung dient der Darstellung der Mitgliederstruktur und der Stärkung der gemeinsamen Interessenvertretung.
11. Ausschluss von Mitgliedern
Die Steuerungsrunde kann Mitglieder bei groben Pflichtverletzungen ausschließen. Vor der Entscheidung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als grobe Pflichtverletzung gelten insbesondere:
- vereinsschädigendes Verhalten
- Verstöße gegen die Grundsätze der Zusammenarbeit
- missbräuchliche Nutzung der IGNB für eigene Zwecke
12. Unentgeltlichkeit
Die Mitarbeit in der IGNB erfolgt unentgeltlich.
Es bestehen keine finanziellen Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft.
13. Haftung
Die IGNB übernimmt keine Haftung für Handlungen einzelner Mitglieder.
Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich.
14. Schlussbestimmungen
Mit der Anmeldung zur IGNB erkennen die Mitglieder diese Vereinbarung an.